Sondereigentumsverwaltung
Sondereigentumsverwaltung was ist das?
Ein Spezialfall der Mietverwaltung ist die Sondereigentumsverwaltung. Hierbei kümmert sich der Sondereigentumsverwalter für ein Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft um die Mietverwaltung dessen Eigentumswohnung.
Die Aufgaben in der Sondereigentumsverwaltung
Zusätzlich zu den Aufgaben der Mietverwaltung kommt die Vertretung des Eigentümers auf der Eigentümerversammlung. Nachstehend finden Sie alle Aufgaben der Sondereigentumsverwaltung im Überblick:
- Überwachung der Mieteingänge
- Durchführung des Mahnwesens
- Erstellung der Betriebskostenabrechnung
- Prüfung und Ausführung von Eingangsrechnungen
- Kommunikation mit Mietern
- Kommunikation mit Dienstleistern
- Durchführung und Überwachung von Erhaltungsmaßnahmen
- Durchführung von Wohnungsabnahmen- und Übergaben
- Teilnahme und Vertretung bei Eigentümerversammlungen
Unterschiede WEG-Verwaltung und Sondereigentumsverwaltung
Während bei der WEG-Verwaltung das gemeinschaftliche Eigentum einer Wohnungseigentümergeminschaft im Fokus steht, ist die Sondereigentumsverwaltung auf die Vermietung sowie die Verwaltung des Mietverhältnisses ausgerichtet.
Für die WEG Verwaltung gilt das Wohnungseigentumsgesetz, wonach das gemeinschaftliche Eigentum das Grundstück sowie Anlagen und Errichtungen des Gebäudes betrifft, nicht jedoch die Wohnung an sich. Letztere ist der Sondereigentumsverwaltung vorbehalten, wobei hier keinerlei Anwendung des Wohnungseigentumsgesetzes. Pflicht und Rechten des Sondereigentumverwalters sind hier in einem sogenannten Verwaltervertrag geregelt.
Sondereigentumsverwaltung in Halle (Saale) und den Saalkreis
Mehlhorn und Ilsch ist als Sondereigentumsverwalter in Halle (Saale) und dem Saalkreis tätig.
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Die Öffnungszeiten der Mehlhorn und Ilsch Hausverwaltung im Überblick
Montag bis Donnerstag: 09-12 Uhr und 13-17 Uhr
Freitag und vor Feiertagen: 09-12 Uhr