WEG-Verwaltung
Mehlhorn und Ilsch mit Fokus auf WEG-Verwaltung
Die Mehlhorn und Ilsch Immobilienverwaltungen GmbH ist seit über 25 Jahren im Bereich der WEG-Verwaltung in Halle und Umgebung tätig und gilt als Experte auf diesem Gebiet. Doch was versteht man eigentlich unter dem Begriff der WEG-Verwaltung?
Unter einer Wohnungseigentumsverwaltung (kurz WEG-Verwaltung) versteht man die Verwaltung einer Immobilie die aus mehreren Eigentumswohnungen besteht. Grundlage der WEG-Verwaltung bildet das Wohnungseigentumsgesetz. In diesem ist unter §18 auch die Verwaltung geregelt. So heißt es:
„Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums obliegt der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Jeder Wohnungseigentümer kann von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eine Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums verlangen, die dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer entspricht.“
Unsere Aufgaben als WEG-Verwalter
Unsere Aufgaben in der WEG-Verwaltung sind sehr vielfälitg. Vom Erstellen des Wirtschaftsplanes, der Überwachung von Zahlungseingängen, der Koordinationvon Baumaßnahmen bis hin zur Durchführung von Eigentümerversammlung ist alles dabei. Nachstehend finden Sie einer Auszug unserer Aufgaben in der WEG-Verwaltung:
- Buchführung aller Geldeingänge sowie Geldausgänge
- Geldverkehr
- Erstellung der jährlichen Hausgeldabrechnung inklusive der Heizkostenabrechnung
- Abrechnung der jährlichen Erhaltungsrücklage
- Belegprüfung mit dem Verwaltungsbeirat
- Wahl und Kontrolle von Dienstleistern (z.B. Hausmeister)
- Einladung und Durchführung von Eigentümerversammlungen
- Koordinierung und Überwachung baulicher Maßnahmen
- Bildung von Sonderumlagen
Eigentümerversammlung - der Kernpunkt einer jeden WEG-Verwaltung
Im Mittelpunkt einer WEG-Verwaltung steht die jährlich stattfindende Eigentümerversammlung. Letztere ist nach dem Wohnungseigentumsgesetz das oberste Beschluss- und Willensbildungsinstrument der Wohnungseigentümergemeinschaft. Denn in der Eigentümerversammlung diskutieren und stimmen die Eigentümer über verschiedenste Themen wie die Jahresabrechnung, den Wirtschaftsplan , die Wahl des Verwaltungsbeirates, bauliche Maßnahmen etc. ab. Voraussetzung für die Gültigkeit der Beschlüsse ist die Einhaltung der Ladungsfrist, welche mit der neuen WEG-Reform zum 01.12.2020 drei Wochen beträgt. Ebenfalls durch die WEG-Reform geändert hat sich die Beschlussfähigkeit. So ist eine Eigentümerversammlung ab dem 01.12.2020 immer beschlussfähig, wenn mindestens ein Eigentümer an der Versammlung teilnimmt oder sich per Vollmacht vertreten lässt.
Eigentümerversammlung mit Mehlhorn & Ilsch als WEG-Verwalter
Mit Mehlhorn und Ilsch als WEG-Verwalter haben wir es zum Ziel gesetzt alle Jahresabrechnungen und alle Eigentümerversammlungen bis zum 30.06. eines jeden Jahres erledigt zu haben. Des Weiteren bieten wir die mit der WEG-Reform neu geschaffene Möglichkeit der hybriden Eigentümerversammlung an. Demnach können Eigentümer auch online an der Eigentümerversammlung teilnehmen und auch abstimmen. Als letzte Besonderheit ist zu erwähnen, dass Mehlhorn und Ilsch die Tagesordnung zur Eigentümerversammlung für die Eigentümer sehr gründlich vorbereitet. Demnach sind in der Tagesordnung neben den Beschlussthemen ausführliche Hinweise des Verwalters, beispielsweise warum dieser Beschluss aufgerufen wird, welches Ziel mit diesem Beschluss bezweckt wird und wie die Gesetzeslage zu diesem Beschluss generell ist. Dadurch können sich Eigentümer optimal auf jeden einzelnen Beschluss vorbereiten.
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Die Öffnungszeiten der Mehlhorn und Ilsch Hausverwaltung im Überblick
Montag bis Donnerstag: 09-12 Uhr und 13-17 Uhr
Freitag und vor Feiertagen: 09-12 Uhr